Abbitte und Ehrenerklärung.
Ein in Deutschland lebender Franzose hatte ein ganzes Kollegium Esel genannt. Er wurde dafür zur Abbitte und Ehrenerklärung, ebenfalls vor dem versammelten Kollegium, verurteilt. Er erschien demgemäß und sagte in seinem gebrochenen Deutsch: „Meine Erren, ich aben besagt, Sie sein Esel, unn das ist warr; – ick sollen Sie bitten um Verzeihunk, unn das thun mir leid.“
(Quelle: Conversations-Lexikon für Geist, Witz und Humor, Verlag von Robert Schaefer, Dresden, 1852)
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